Ein Wasserschaden ist eingetreten und Löcher müssen für die Dämmschichttrocknung in den gefliesten Boden gebohrt werden. Es ist keine Reservefliese mehr vorhanden also kann auch die Fliese zerstörungsfrei entnommen werden.
Beim Neu-, Um- oder Ausbau eines Hauses werden sehr große Mengen an Wasser eingebracht. Bodenbeläge, Parkett etc. können nicht verlegt werden solange die Bausubstanz nicht den notwendigen Trocknungsgrad erreicht hat.
Lang Markus, Sankt Peter 101, 4240 Waldburg
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Bautrocknung
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